Impulsprogramm für „Raus aus fossilen Brennstoffen“ Link zur Förderung

Gefördert wird der Ersatz von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme in

  • Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen

Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird die Umstellung auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.


Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus gewährt.

Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von

  • 35 % der förderbaren Sanierungskosten für energieeffiziente Heizungsanlagen, höchstens in Höhe von € 6.000 je Wohnung
  • Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus in Höhe von € 1.500 gewährt.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung des Einmalzuschusses des Landes erfolgt nach

  • Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" und eines allfälligen Solarbonus(Nachweis Zusicherung oder Auszahlung)
  • Im Falle einer Nichtgewährung der Förderung durch den Bund erfolgt auf Landesebene eine eigene Prüfung der Fördervoraussetzungen und kann bei positiver Beurteilung auch ohne vorherige Inanspruchnahme einer Bundesförderung die Landesförderung gewährt werden.
  • positiver Beurteilung des eingereichten Förderungsantrages samt Endabrechnung unter Vorlage des Abrechnungsformulars unter Beifügung der Rechnung(en), die eine detaillierte Leistungsaufstellung mit den dazugehörigen Kosten und eine Montagebestätigung (zB Einzelposition in der Schlussrechnung oder Vermerk „inklusive Montage“ oder separate Rechnung über die Montage) zu beinhalten hat samt Zahlungsbeleg(en) und Übermittlung der erforderlichen Unterlagen.
  • Nachweis über die förderungskonforme hauptwohnsitzliche Nutzung der Wohnung(en) bzw. bei Vermietung Vorlage einer Mieterliste.

Rechtsgrundlage

§ 30 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF; Impulsprogramm für „Raus aus fossilen Brennstoffen“ gültig 01.01.2023 bis 31.12.2024 gemäß § 30 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061530