Gefördert wird der Ersatz von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme in
- Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen
Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird die Umstellung auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus gewährt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von
- 35 % der förderbaren Sanierungskosten für energieeffiziente Heizungsanlagen, höchstens in Höhe von € 6.000 je Wohnung
- Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus in Höhe von € 1.500 gewährt.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Bürgerinnen und Bürgern
- Unternehmen
- Non-Profit-Organisationen
- Öffentlichen Einrichtungen