Subvention "Klimafreundliches Heizen" Link zur Förderung

Was wir fördern: Heizungsanlagentausch von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf erneuerbare Energien (Fernwärme, Biomasse, Wärmepumpe) in Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen.

Wer wird gefördert?

  • (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes
  • Bauberechtigte/r
  • Mieter/in eines Eigenheimes mit Zustimmung des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin

welche/r eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (Bund, Land)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach

04242 205 2247
naturschutz@villach.at

Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von EUR 500,00.

Die maximale Förderhöhe für Anschlussförderung (inkl. Förderungen öffentlichen Stellen) ist mit den anrechenbaren Rechnungskosten gedeckelt. Dabei werden dem/die Förderungswerber/in alle weiteren für die gegenständliche Maßnahme zu erwirkenden Förderungen angerechnet. 

Rechtsgrundlage

Basissubventionsordnung der Stadt Villach; Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Die Förderung durch die Stadt Villach wird bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ausschließlich als Anschlussförderung zusätzlich gewährt.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060573