Was wir fördern: Heizungsanlagentausch von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf erneuerbare Energien (Fernwärme, Biomasse, Wärmepumpe) in Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen.
Wer wird gefördert?
- (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes
- Bauberechtigte/r
- Mieter/in eines Eigenheimes mit Zustimmung des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin
welche/r eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (Bund, Land)