Subvention "Klimafreundliches Heizen" Link zur Förderung kopieren

Was wir fördern: Heizungsanlagentausch von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf erneuerbare Energien (Fernwärme, Biomasse, Wärmepumpe) in Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen.

Wer wird gefördert?

  • (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes
  • Bauberechtigte/r
  • Mieter/in eines Eigenheimes mit Zustimmung des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin

welche/r eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (Bund, Land)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach

04242 205 2247
naturschutz@villach.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von EUR 500,00.

Die maximale Förderhöhe für Anschlussförderung (inkl. Förderungen öffentlichen Stellen) ist mit den anrechenbaren Rechnungskosten gedeckelt. Dabei werden dem/die Förderungswerber/in alle weiteren für die gegenständliche Maßnahme zu erwirkenden Förderungen angerechnet. 

Rechtsgrundlage

Basissubventionsordnung der Stadt Villach; Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Die Förderung durch die Stadt Villach wird bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ausschließlich als Anschlussförderung zusätzlich gewährt.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060573