Umweltförderung - Fernwärme Heizungsumstellung nach sozialen Kriterien Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz fördert für ihr Stadtgebiet die Umstellung der Wohnungsheizung auf Fernwärme oder Erdgas bzw. der Warmwasserbereitung auf Fernwärme. Die Förderung ist einkommensabhängig.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 23 - Umweltamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 4302
umweltamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/Umweltfoerderung_FernwaermeHeizungsumstellung.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenfrei.

§ 6 der Förderungsrichtlinie regelt die Nachweise und Auszahlungsmodalitäten wie folgt:

(1) Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen genannten Unterlagen gemäß II. Abschnitt (Besondere Förderbestimmungen) dieser Förderrichtlinie eingereicht sein.

(2) Auf Verlangen ist/sind die bezahlte/n Rechnung/en gemäß Förderzweck im Original vorzulegen.

(3) Weitere Nachweise zur Überprüfung der Einhaltung der Förderbedingungen sind der Förderstelle auf Verlangen vorzulegen.

(4) Wurde der Antrag mit allen Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht, wird der Förderakt bearbeitet und, falls alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und eine finanzielle Bedeckungsmöglichkeit vorliegt, zur Genehmigungsvorlage vorbereitet. Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 17.11.2024, GZ.: A23-028212/2013/0104, für die Förderung von Fernwärme-Heizungsumstellungen nach sozialen Kriterien. § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055623

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.