Umweltförderung - Fernwärme Heizungsumstellung nach sozialen Kriterien Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz fördert für ihr Stadtgebiet die Umstellung der Wohnungsheizung auf Fernwärme oder Erdgas bzw. der Warmwasserbereitung auf Fernwärme. Die Förderung ist einkommensabhängig.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 23 - Umweltamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 4302
umweltamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/Umweltfoerderung_FernwaermeHeizungsumstellung.html

Die Antragstellung ist kostenfrei.

§ 6 der Förderungsrichtlinie regelt die Nachweise und Auszahlungsmodalitäten wie folgt:

(1) Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen genannten Unterlagen gemäß II. Abschnitt (Besondere Förderbestimmungen) dieser Förderrichtlinie eingereicht sein.

(2) Auf Verlangen ist/sind die bezahlte/n Rechnung/en gemäß Förderzweck im Original vorzulegen.

(3) Weitere Nachweise zur Überprüfung der Einhaltung der Förderbedingungen sind der Förderstelle auf Verlangen vorzulegen.

(4) Wurde der Antrag mit allen Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht, wird der Förderakt bearbeitet und, falls alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und eine finanzielle Bedeckungsmöglichkeit vorliegt, zur Genehmigungsvorlage vorbereitet. Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 05.11.2020, GZ.: A23-028212/2013/0059-1, für die Förderung von Fernwärme-Heizungsumstellungen nach sozialen Kriterien. § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055623