Thermisch-energetische Sanierung von Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für thermisch-energetische Sanierungen von Mehrwohnungshäusern können in Abhängigkeit der Förderstufe (Qualität der Sanierung) Investitionszuschüsse in Höhe von € 35,- bis € 220,- pro Quadratmeter gewährt werden.
Folgende bauliche Maßnahmen können im Rahmen einer thermisch-energetischen Sanierung gefördert werden:

  • die Wärmedämmung aller Außenbauteile
  • die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Wärmebrücken
  • Maßnahmen zur Erhöhung passiv-solarer Wärmegewinne
  • außenliegender Sonnenschutz
  • Umstellung oder Errichtung der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage mit primärenergieeffizientem und/oder CO2-reduziertem oder erneuerbarem Energieträger
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wirkungsgrades an bestehenden Anlagen
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien
Lenaugasse 10, 1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-0
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at/sanierung1

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054675