Erhöhung des Wohnkomforts - Investitionszuschuss
Wien
Für Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in Mehrwohnungshäusern können Investitionsbeiträge bis zu max. 35 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen gewährt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Förderung ist mit einem Beitrag von 70 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume begrenzt. Folgende Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden: Barrierefreie Umgestaltung von allgemeinen Teilen des Hauses Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. -freiräumen Schaffung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen Neugestaltung des Hofes Schaffung von wohnungszugeordneten Freiflächen Haustechnische Verbesserungen (z.B. Einbau von Gegensprechanlagen, Telekommunikationseinrichtungen) Verbesserung des Schallschutzes zw. Wohneinheiten, zw. Wohnungen und allgemeinen Teilen des Hauses, Schallschutzwand Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Bewohner:innen nach aktuellem Stand der Technik wie z.B. Brandrauchentlüftungsanlagen, Absturzsicherungen Trinkwasserversorgung: Einbau von Drucksteigerungsanlagen Sonnenschutz zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung (bauphysikalischer Nachweis erforderlich) Verbesserung der Luftqualität in Wohnräumen: Kontrollierte Wohnraumbe- und -entlüftung mit Wärmerückgewinnung.