Ziel ist die Verminderung klimarelevanter Gase im Mobilitätsbereich durch den Einsatz von Elektro-Kleinbussen und leichten Elektro Nutzfahrzeugen für gewerbliche Zwecke.
Förderbar sind:
- Anschaffung von neuen leichten E-Nutzfahrzeugen mit reinem Elektroantrieb der Klassen
a) N1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen
b) N1 >2,5 und <3,5 Tonnen
- Anschaffung von neuen E-Kleinbussen zugelassen für mindestens 7+1 Personen mit reinem Elektroantrieb der Klassen
a) M1 > 2,0 und <= 2,5 Tonnen
b) M1 >2,5 und <3,5 Tonnen
Anträge können gestellt werden von Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist mit 30% der Anschaffungskosten bzw. folgenden Beträgen begrenzt:
- leichte Nutzfahrzeuge N1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen: € 2.000
- leichte Nutzfahrzeuge N1 >2,5 und <3,5 Tonnen: € 3.000
- E-Kleinbusse M1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen: € 2.000
- E-Kleinbusse M1 >2,5 und <3,5 Tonnen: € 3.000