Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge Link zur Förderung kopieren

Ziel ist die Verminderung klimarelevanter Gase im Mobilitätsbereich durch den Einsatz von Elektro-Kleinbussen und leichten Elektro Nutzfahrzeugen für gewerbliche Zwecke.

Förderbar sind:

  1. Anschaffung von neuen leichten E-Nutzfahrzeugen mit reinem Elektroantrieb der Klassen
    a) N1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen
    b) N1 >2,5 und <3,5 Tonnen

  2. Anschaffung von neuen E-Kleinbussen zugelassen für mindestens 7+1 Personen mit reinem Elektroantrieb der Klassen
    a) M1 > 2,0 und <= 2,5 Tonnen
    b) M1 >2,5 und <3,5 Tonnen

Anträge können gestellt werden von Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist mit 30% der Anschaffungskosten bzw. folgenden Beträgen begrenzt:

  • leichte Nutzfahrzeuge N1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen: € 2.000
  • leichte Nutzfahrzeuge N1 >2,5 und <3,5 Tonnen: € 3.000
  • E-Kleinbusse M1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen: € 2.000
  • E-Kleinbusse M1 >2,5 und <3,5 Tonnen: € 3.000

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz
+43 5574 511-26105
energie@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/emobil

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge, Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,2 Mio. Euro

Referenznummer

1053909