Energieförderung Link zur Förderung

Förderungsgegenstand: Förderbar ist die Errichtung von folgenden Anlagen zur Bereitstellung von Warmwasser und/oder Raumwärme in Eigenheimen und Mehrwohnungshäusern sowie Gemeinschaftsanlagen.

  1. Thermische Solaranlagen
  2. Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärmesysteme
  3. Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen
  4. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG)

Förderungswerbende: Natürliche und juristische Personen, die eine Maßnahme im Bundesland Vorarlberg durchführen. Für diese Maßnahmen gelten keine Einkommensgrenzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26105
energie@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/energiefoerderungen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der bezahlten Rechnungen und der eingereichten Unterlagen.
Die Förderung wird mittels 4-Augen Prinzip durch einen weiteren Sachbearbeiter zur Auszahlung gebracht.

Rechtsgrundlage

Energieförderungsrichtlinie i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,8 Mio. Euro

Referenznummer

1047240