Energieförderung Link zur Förderung

Förderungsgegenstand: Förderbar ist die Errichtung von folgenden Anlagen zur Bereitstellung von Warmwasser und/oder Raumwärme in Eigenheimen und Mehrwohnungshäusern sowie Gemeinschaftsanlagen.

  1. Thermische Solaranlagen
  2. Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärmesysteme
  3. Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen
  4. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG)

Förderungswerbende: Natürliche und juristische Personen, die eine Maßnahme im Bundesland Vorarlberg durchführen. Für diese Maßnahmen gelten keine Einkommensgrenzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26105
energie@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/energiefoerderungen

Prüfung der bezahlten Rechnungen und der eingereichten Unterlagen.
Die Förderung wird mittels 4-Augen Prinzip durch einen weiteren Sachbearbeiter zur Auszahlung gebracht.

Rechtsgrundlage

Energieförderungsrichtlinie i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,8 Mio. Euro

Referenznummer

1047240