Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft Link zur Förderung

Es werden bauliche Investitionen in landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude einschließlich technische Einrichtungen, Biomasseheizungen, Almgebäude, bauliche Investitionen und technische Einrichtungen für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte zur Nutzung von Marktnischen und Innovationen sowie Investitionen im Obst- und Gartenbau und der Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen der Innenwirtschaft, gefördert.

Förderwerber können natürliche und juristische Personen, die eigenständig einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
05574 511- 25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Es werden, bezogen auf die Förderperiode von 7 Jahren, max. € 200.000,- pro betrieblicher Arbeitskraft bzw. max. € 400.000,- pro Betrieb anerkannt.
  • Die Untergrenze der anrechenbaren Kosten beträgt mind. € 15.000,- bzw. in den Spezialbereichen Biomasseheizungen, Bienenhaltung, Verbesserung der Hygiene und Umweltwirkung mind. € 5.000,-.
  • Bei Investitionen in der Alpwirtschaft und für den Bereich Obst- und Weinbau beträgt die Untergrenze der anrechenbaren Kosten mind. € 10.000,-.
  • Die Förderintensität beträgt:
    • max. 40 % für Investitionen auf Almen und Verbesserung der Umweltwirkung
    • max. 30 % für Investitionen im Gartenbau, für Düngersammelanlagen mit einer Lagerkapazität von mehr als 10 Monaten
    • max. 25 % für Investitionen für besonders tierfreundliche Stallbauten und Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung am landw. Betrieb,
    • max. 20 % für alle übrigen Investitionen
  • Neben den Investitionszuschüssen können auch Zinsenzuschüsse für Agrarinvestitionskredite gewährt werden.
  • Die Förderungswerber müssen für die getätigten Investitionen Zahlungsnachweise mittels Originalbelegen (Rechnungen samt Zahlungsbelegen) nachweisen.
  • Die Förderungsabwicklungsstelle überprüft diese Verwendungsnachweise und führt jedenfalls bei Investitionen Vor-Ort-Kontrollen durch.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014 - 2020 "Sonstige Maßnahmen" idgF; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045392