Umwelt- und Energieberatungen Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen des Landesprogramms für betrieblichen Umweltschutz (Impuls3) fördert das Land Vorarlberg gemeinsam mit dem Bundesministerium für Klimaschutz die Inanspruchnahme von Energie- und Umweltberatungen durch Unternehmen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Förderungsgegenstand sind Honorare von externen Beratungsunternehmen für Beratungsleistungen im Bereich Energie, Mobilität und Umwelt. Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Bemessungsgrundlage.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz
+43 5574 511 26105
energie@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/impuls3

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Siehe Förderungsrichtlinie.

Siehe Förderungsrichtlinie.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinien Umwelt- und Energieberatungen des Landes Vorarlberg i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,09 Mio. Euro

Referenznummer

1042019