Förderungsgegenstand: Förderung von Beratungsleistungen im Bereich Energie, Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit durch Zuschüsse.
Förderungswerbende: Unternehmen und unternehmerisch tätige Organisationen, Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
Art und Ausmaß der Förderung: Bis zu 70 % der Bemessungsgrundlage. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Antragstellung: Einreichung vor Projektbeginn.