Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschafltichen Entwicklung der Naturkparkregion Lechtal-Reutte - bestehend aus den Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach - Förderungen aus Mitteln dieses Sonderprogramms.

Grundlage für die Abwicklung dieses Sonderförderungs¬programms bildet das „Regionalwirtschaftliche Programm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte“ (in Folge kurz RWP genannt). Somit werden in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert, die einer der im RWP im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen zuordenbar sind.

Im Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:

  • Destinationsentwicklung
    • Naturnaher Qualitätstourismus
    • Neue touristische Angebote und innovatives Marketing
  • Wirtschaftsstandort und Innovation
    • Stärkung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
    • Stärkung der KMUs außerhalb des Tourismus
  • Energie, Umwelt und Verkehr
    • Energiebezogene Vorhaben und Umwelttechnik
    • Mobilitätsmanagement
  • Lebendige Gemeinden und Kampf gegen die Abwanderung
    • Ortskernrevitalisierung
    • Schwerpunktaktionen Seitentäler
  • Programmkonforme Einzelmaßnahmen

Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen Maßnahmen, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer/der Förderungsnehmerin und ist in der Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal - Reutte ersichtlich.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle
  • Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal - Reutte
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7 Mio. Euro

Referenznummer

1041730