Förderung von Energieberatungen Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird eine Energieberatung für

  • Neubau – Beratung
  • Heizungstausch – Beratung
  • Energieeffizienz – Beratung
  • Energieeffizienz – Beratung für einkommensschwache Haushalte
  • Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Förderungsbeitrag gewährt.

Die Förderung kann nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind, gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
energieberatung@stmk.gv.at
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/165238351/DE/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 04.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Kosten der Beratungen und Umfang der Förderung
siehe Punkt 6. der Förderungsrichtlinie

Rechtsgrundlage

Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030plus
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038843

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