Salzburger Wasserkraftberater Link zur Förderung

Zuschuss zu einer einmaligen Beratungsleistung für die Effizienzsteigerung bestehender Wasserkraftanlagen.

Die Beratung erfolgt in einem zweistufigen Modell:

  • Stufe 1: Die Grobanalyse erfolgt durch einen Mitarbeiter der Abteilung Wasser auf Basis der vom Wasserkraftbetreiber übermittelten Unterlagen. Falls ein Effizienzsteigerungspotential größer als 15 % der Energieerzeugung möglich erscheint, erhält der Förderwerber einen Gutschein für eine Wasserkraftberatung.

  • Stufe 2: Die Feinanalyse wird von einem externen Wasserkraftberater vorgenommen. Bei Einlösung des Gutscheins hat der Fördernehmer einen Selbstkostenanteil von max. € 500,-, jedenfalls jedoch 1/3 der Gesamtsumme zu tragen.

Eine Sonderregelung besteht für Pico-Kraftwerke (ca. < 30kW): Hierfür werden Gutscheine für eine Wasserkraftberatung durch die Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Salzburg gewährt. Der Selbstkostenanteil beträgt max. € 200,- jedenfalls jedoch 1/3 der Gesamtsumme.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 7: Wasser, Referat 7/03: Allgemeine Wasserwirtschaft
johann.seiwald@salzburg.gv.at

Einmaliger Zuschuss (max. € 1.000,- Wasserkraftberatung). Die Einlösung des Beratungsgutscheins muss der Abwicklungsstelle mitgeteilt werden (Bekanntgabe des Beraters, Datum der Vor-Ort-Begehung). Nach Beendigung der Beratung und der Übermittlung des Endberichts (Prüfung auf Vollständigkeit durch die Abwicklungsstelle) wird dem Förderwerber eine Rechnung durch den Berater gelegt. Die Förderung wird ausbezahlt nach Einreichung der bezahlten Rechnung und des durch den Berater unterfertigten Beratungsgutscheins.

Schriftliche Berichte der Beratung sind der Abwicklungsstelle als Voraussetzung für die Überweisung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031558