Nicht rückzahlbare Baukostenzuschussförderung für die Errichtung von Mehrwohnungshäusern Link zur Förderung kopieren

Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse für die Errichtung von Mietwohnungshäusern, Heimen und Wohnungseigentumshäusern nach Erfüllung gesetzlich vorgegebener baulicher, ökologischer Standards bzw. bei Lückenverbauungen, kombiniert mit Landesdarlehen.

Keine Kosten; der Antrag ist gebührenfrei

  • Während der Bautätigkeit durch die MA 25 als Bauaufsichtsorgan
  • Nach Fertigstellung und Bezug durch die BauträgerInnen und die MA 50

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 35/2013; Neubauverordnung 2007, LGBl. für Wien Nr. 27/2007 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 18/2012
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027242

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