Nicht rückzahlbare Baukostenzuschussförderung für die Errichtung von Mehrwohnungshäusern Link zur Förderung

Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse für die Errichtung von Mietwohnungshäusern, Heimen und Wohnungseigentumshäusern nach Erfüllung gesetzlich vorgegebener baulicher, ökologischer Standards bzw. bei Lückenverbauungen, kombiniert mit Landesdarlehen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Kosten; der Antrag ist gebührenfrei

  • Während der Bautätigkeit durch die MA 25 als Bauaufsichtsorgan
  • Nach Fertigstellung und Bezug durch die BauträgerInnen und die MA 50

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 35/2013; Neubauverordnung 2007, LGBl. für Wien Nr. 27/2007 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 18/2012
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027242