Eine Direktzuschussförderung zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und Verkauf von Energie aus Biomasse.
Gefördert werden Biomasse-Heizzentralen, Wärmeverteilnetze zur großräumigen Wärmeversorgung Dritter, die Erneuerung von Kesselanlagen in Biomasse-Nahwärmeanlagen, die Erweiterung und Verdichtung von Fernwärmenetzen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen, die hydraulische Optimierung von Abnehmern und Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen.
Einen Antrag auf Förderung können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit Sitz im Land Salzburg einreichen.
Ab vier Wärmeabnehmern (Gebäuden) im Gesamtnetz ist eine Antragstellung beim Referat 4/04 Energiewirtschaft und -beratung des Amtes der Salzburger Landesregierung notwendig siehe www.salzburg.gv.at/energiefoerderung.