Förderung zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur Vorarlbergs Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Betriebe, die den Sparten Industrie oder Gewerbe der Wirtschaftskammer Vorarlberg oder dem Bereich produktionsnahe Dienstleistungen zuzuordnen sind. Gefördert werden Kosten für Investitionen, die zumindest zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Schaffung zusätzlicher Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze
  • Investitionen im Zusammenhang mit Verfahrensinnovationen
  • Investitionen im Zusammenhang mit Produktinnovationen und/oder Produktdiversifikationen
  • Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Fertigungskapazitäten
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Überleitung von F&E-Ergebnissen in die Fertigung
  • Investitionen zur Verbesserung des betrieblichen Material- und Produktionsflusses
  • Investitionen zur erheblichen Reduktion des Material- und/oder Energieeinsatzes sowie zur Vermeidung von schädlichen Emissionen
  • Stärkung durch immaterielle Investitionen (Einführung oder Verbesserung von Planungs-, Organisations-, Kontroll- bzw. Steuerungsinstrumenten, Engineering-Dienstleistungen)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
wirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Zuschuss beläuft sich auf 15 %. der förderbaren Investitionskosten.

Die Untergrenze der förderbaren Investitionskosten beträgt € 300.000,-- bei Kleinstbetrieben und € 500.000,-- bei Kleinbetrieben, die Obergrenze € 800.000,--. 

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen, die über das Förderportal ATES 2021 einzureichen sind.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung "Wirtschaftsstrukturförderung im Rahmen der EFRE-Förderung"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015445