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Förderungswerber müssen natürliche oder juristische Personen sein.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-15
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2025)
K-ElWOG-Fonds (ktn.gv.at)
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Die Förderstelle zahlt den Förderungsbetrag für bewilligte Anträge nach Vorlage der Endabrechnung (Originalrechnungen und –zahlungsbelege) aus. Bei Vorlage einer Teilabrechnung (Originalrechnungen und –zahlungsbelege) die zumindest ein Drittel der geplanten Kosten umfasst, kann der aliquote Anteil der Förderung ausgezahlt werden. Wenn nur Teile der geplanten Hardware (Baumaßnahmen, Maschinen etc.) nachgewiesen werden, ist die Teilauszahlung nur bei Vorlage einer Bankgarantie über den auszuzahlenden Betrag möglich.
Vor-Ort-Kontrolle