Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Kosten und Zahlungen
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Die Förderstelle zahlt den Förderungsbetrag für bewilligte Anträge nach Vorlage der Endabrechnung (Originalrechnungen und –zahlungsbelege) aus. Bei Vorlage einer Teilabrechnung (Originalrechnungen und –zahlungsbelege) die zumindest ein Drittel der geplanten Kosten umfasst, kann der aliquote Anteil der Förderung ausgezahlt werden. Wenn nur Teile der geplanten Hardware (Baumaßnahmen, Maschinen etc.) nachgewiesen werden, ist die Teilauszahlung nur bei Vorlage einer Bankgarantie über den auszuzahlenden Betrag möglich.
Leistungskontrolle
Vor-Ort-Kontrolle
Leistungsart
Förderungen/Transferzahlungen
Angebot ist abrufbar bis
unbegrenzt