Förderung des K-ElWOG Fonds Link zur Förderung kopieren

  • Förderung von Projekten zur Errichtung von Pilotanlagen zur Ökostromerzeugung (Projekte die in dieser Form erstmals in Österreich verwirklicht werden) mit entscheidenden Verbesserungen gegenüber vergleichbaren Anlagen (Gesamtwirkungsgrad, Nachhaltigkeit, Umweltbeeinträchtigung und Umsetzung von Forschungsergebnissen bzw. Einbindung von Forschungs- bzw. Bildungseinrichtungen) soweit diese den im § 5 Abs. 1 Zi. 12 Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002 idgF, festgelegten Kriterien entsprechen.
  • Förderung von Studien und Konzepten, soweit diese wesentliche Beiträge zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung liefern.
  • Förderung von Projektbetreibern, die Programme zum effizienten Einsatz von Energie durchführen.

Förderungswerber müssen natürliche oder juristische Personen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-15

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Die Förderstelle zahlt den Förderungsbetrag für bewilligte Anträge nach Vorlage der Endabrechnung (Originalrechnungen und –zahlungsbelege) aus. Bei Vorlage einer Teilabrechnung (Originalrechnungen und –zahlungsbelege) die zumindest ein Drittel der geplanten Kosten umfasst, kann der aliquote Anteil der Förderung ausgezahlt werden. Wenn nur Teile der geplanten Hardware (Baumaßnahmen, Maschinen etc.) nachgewiesen werden, ist die Teilauszahlung nur bei Vorlage einer Bankgarantie über den auszuzahlenden Betrag möglich.

Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014042