Gewährung von Zuschüssen an gewerbliche Tourismusbetriebe (Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie) unabhängig von der Art der gewählten Finanzierung für Projekte mit einem Investitionsvolumen von mindestens
€ 70.000,00 für
- Beherbergungsneubauten sowie Betriebsgrößenoptimierungen
- Qualitätsverbesserungen (Gästezimmer, Gasträume samt Eingangsbereich,
sanitäre
Einrichtungen, Einrichtungen für Mitarbeiter, Küchen)
- Investitionen in umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen,
Barrierefreiheit sowie Energiesparmaßnahmen
- Investitionen in die betriebliche Infrastruktur