Förderung von (Elektro-)Transportfahrrädern, „Spezialfahrrädern“ und „Grätzlrädern" Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Anschaffung von neuen

  • Transportfahrrädern,
  • Elektro-Transportfahrrädern sowie
  • „Spezialfahrrädern“ und
  • „Grätzlrädern“.

Transportfahrräder tragen dazu bei, auf ein eigenes Auto verzichten zu können. Dies unterstützt die Stadt Wien bei der Erreichung ihrer Mobilitätsziele am Weg hin zu einem CO2-neutralen Wien und bietet zusätzlich ein Service für alle Bürger*innen, die auf klimafreundliche aktive Mobilität setzen.

Transportfahrräder sind ein Symbol für moderne, urbane Mobilität und im Stadtbild besonders auffällig. Je mehr Fahrräder unterwegs sind, desto eher sind sie sichtbar und werden von den Wiener*innen als Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen in Betracht gezogen. Der technische Fortschritt beim Elektroantrieb von Fahrrädern erhöht auch das räumliche Einsatzgebiet von Transportfahrrädern und macht diese für ganz Wien tauglich.

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Transportfahrrädern, Elektro-Transportfahrrädern sowie „Spezialfahrrädern“, die überwiegend dem Transport von gehbehinderten Personen dienen (Rollstuhl Lastenrad, Rollstuhl-Rikscha). Weiters werden „Grätzlräder“ gefördert, womit lokale Unternehmen oder
Vereine dazu angeregt werden, Transportfahrräder für Nutzer*innen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Mobilitätsagentur Wien GmbH
Große Sperlgasse 4, 1020 Wien
+43 4000 49900
Foerderung@mobilitaetsagentur.at
https://www.fahrradwien.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.fahrradwien.at/ 

Der Antrag ist gebührenfrei.

Förderart: Förderungen nach dieser Förderrichtlinie stellen Einzelförderungen dar.

Förderhöhe:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. 
  • Die Förderung beträgt bis zu 50% des Kaufpreises, maximal jedoch EUR 800,-- (exkl. USt.) für Transportfahrräder und „Spezialräder“ ohne Elektroantrieb und maximal EUR 1.000,-- (exkl. USt.) für Elektro-Transportfahrräder und „Spezialräder“ mit Elektroantrieb.
  • „Grätzlräder“ können zu 100% bis maximal EUR 4.000,-- (exkl. USt.) gefördert werden.
  • Die Fördergeberin behält sich vor, den zugesagten Zuschuss nach Maßgabe der vorhandenen Mittel in einem Betrag oder in Teilbeträgen auszuzahlen.
  • Förderwerber*innen verpflichten sich, den Fördergegenstand [(Elektro)-Transportfahrrad, „Spezialfahrrad“] für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Auszahlung des Förderbetrages in ihrem Eigentum zu behalten, widrigenfalls wird die Förderung nachträglich widerrufen und zurückgefordert werden. Dies kann jederzeit von der Fördergeberin überprüft werden.
  • Auf dem Fördergegenstand ist ein gut sichtbarer Aufkleber des Förderprogrammes anzubringen und für die Dauer von zwei Jahren ab Auszahlung des Förderbetrages zu belassen. Dieser Aufkleber wird der Förderwerberin bzw. dem Förderwerber postalisch zugesandt. Auf dem Fördergegenstand dürfen keine den gesetzlichen Werbeverboten und Werbebeschränkungen widersprechenden – insbesondere rassistische, herabwürdigende, diskriminierende, sexistische oder dgl. – Inhalte angebracht werden. Dies kann jederzeit Fördergeberin überprüft werden.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Wiener Gemeinderates zu Zl.: 1322491-2022-GGI vom 21.09.2022 sowie die Förderrichtlinie der Stadt Wien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,3 Mio. Euro

Wirkungsziele

CO2-neutrales Wien
klimafreundliche aktive Mobilität
umsteigen auf das Radfahren

Referenznummer

1058973