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Förderungen zum Thema Alternative Mobilität

ARF - Förderprogramm Förderung Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN)
Österreich
Die Förderung hat zum Ziel die Umstellung und Angebotserweiterung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge in Österreich zu beschleunigen. Der Anteil an Elektro-Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 bei den Nutzfahrzeugs-Neuzulassungen im Jahr 2021 lag bei rund 3,8% und damit deutlich unter dem Anteil von Elektro-PKW an den Neuzulassungen. Dies lässt sich dadurch begründen, dass die Kosten emissionsfreier Nutzfahrzeuge und der zugehörigen Infrastruktur noch höher als jene von konventionellen Nutzfahrzeugen sind, weshalb vor allem bei schweren Nutzfahrzeugen der Klassen N2 und N3 kaum größere Flotten auf einen emissionsfreien Betrieb umgestellt sind. Um die ambitionierte Zielsetzung der Europäischen Kommission der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umstellung des Güterverkehrs zu beginnen. Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU & REPowerEU Durch die Änderung des Durchführungsbeschlusses vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs kommt es zu einer Änderung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans Österreichs, welche die finanzielle Ausstattung des Förderprogramms "Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur" tangiert. Das Förderbudget wird um € 70 Mio. aus dem REPower EU Plan aufgestockt. Das Leistungsangebot umfasst die RRF-Maßnahmen: 1.B.4 Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur 5.B.2 Ausgeweitete Maßnahme: Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und Infrastruktur
KLI.EN - Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe
Österreich
Das Ziel dieses Förderungsprogramms ist die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden. Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung beitragen. Es werden vier verschiedene Module ausgeschrieben: Modul A – „Einzelmaßnahmen“ In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme. Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“ In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme. Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“ In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme. Modul D – Modul „Notstrom“ Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme. Dieses Förderungsprogramm erfolgt in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds. Weitere Informationen sind unter: Umweltförderung.at zu finden.
Mobilitätswende
Österreich
Mit dem Thema Mobilitätswende verfolgt das BMK das Ziel eines klimaneutralen Mobilitätssystems bis 2040 und die dafür erforderlichen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Beiträge zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung von Verkehr. Österreichische Akteure sollen von der Mobilitäts-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungsketten teilhaben. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Mobilitätsbedürfnisse und -verhalten: „Wer hat welche Mobilitätsbedürfnisse und warum?“ Nur wenn ein klimaneutrales Mobilitätssystem die Bedürfnisse aller Menschen ausreichend berücksichtigt, werden klimafreundliche Mobilitäts- und Logistikservices auch angenommen und genutzt. Das Mobilitätsverhalten aller Menschen (unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Einkommen oder geistigen/körperlichen Einschränkungen) soll in allen FTI-Vorhaben adressiert und konkrete Handlungsempfehlungen für mehr Inklusion und Gendergerechtigkeit ausgearbeitet werden. Essentiell ist dabei die Einbeziehung unterschiedlicher Nutzer:innengruppen in allen Förderprojekten (Projekteinreichende und Zielgruppen der Projekte). Mobilitätssystem und -infrastruktur: „Wie und wo können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Ein inklusives und effizientes Mobilitätssystem muss unterschiedliche Mobilitäts- und Logistikangebote sinnvoll miteinander verknüpfen und einfach zugänglich und nutzbar sein. Dazu braucht es neben verbesserten und neuen Angeboten, vor allem Digitalisierungsmaßnahmen und eine Anpassung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. FTI-Vorhaben sollen u.a. mit neuen Kooperationen, gezielter Nutzung von Mobilitätsdaten und realen Testumgebungen eine Weiterentwicklung des Mobilitätssystems (inkl. aller notwendiger Rahmenbedingungen) unterstützen. Mobilitätstechnologien und -komponenten: „Womit können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Neue Mobilitätstechnologien umfassen nicht nur neue Antriebstechnologien, sondern zielen auch auf die Verwendung neuer Materialien und Komponenten ab. FTI-Vorhaben in diesem Bereich sollen neben der Reduktion der Emissionen auch die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie mögliche unerwünschte Aus-/Nebenwirkungen durch den Einsatz neuer Technologien adressieren. Hierbei soll gezielt die Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen forciert werden, um Nachwuchskräfte und Know-How in Österreich zu fördern. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Fertigungs-, Fahrzeug- und Energietechnologien für die Mobilitätswende (z.B. Additive Fertigung, Leichtbau, Eco-Design/Lifecycle Analyse (LCA)/Kreislaufwirtschaft); Verkehrsinfrastrukturforschung; Nutzung und In-Wert-Setzung von Mobilitätsdaten; Innovative Konzepte und Prozesse für die Mobilitätswende; Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Transformation in der Personenmobilität (zB Demonstration, Skalierung und Integration von zielgruppenspezifischen Strategien, Mobilitätsangeboten und neuen Technologien in das Gesamt-Mobilitätssystem zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung des Personenverkehrs); Transformation in der Gütermobilität Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung von Nachwuchstalenten, insbesondere von Frauen, für die Mobilitätswende; Aufbau von hochqualifizierten Personal- und Forscher:innenkapazitäten für die Mobilitätswende; Schaffung von inklusiven Mobilitätslösungen unter Berücksichtigung vielfältiger Nutzer:innen-Bedürfnisse