Tourismus JUNG.Invest Link zur Förderung kopieren

Für Kosten, die im Rahmen einer Gründung oder Übernahme eines touristischen Unternehmens entstehen, erhalten Sie einen Zuschuss von max. 15 %. Diesen Zuschuss gewährt zur Hälfte die OeHT und zur anderen Hälfte der KWF. Ein Antrag dafür muss ausschließlich bei der OeHT gestellt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
office@kwf.at

Rechtsgrundlage

AGVO; KWF-Programm Innovation & Wachstum
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) - OeHT-KWF-Jungunternehmerförderung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1081462