Anschlussförderung zur Tourismus-Investitions-Richtlinie und zur Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW Link zur Förderung kopieren

Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die nach-haltige Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren burgenländischen Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
foerderungen@wirtschaftsagentur-burgenland.at 

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 – WiföG, LGBl. Nr. 33/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2020; Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen; Art. 17 - AGVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Anschluss zur Tourismus-Investitions-Richtlinie des BMAW. Gegenstand der Förderung sind Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, wie beispielswiese Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen, Softwareprodukte.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076744