Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen in Wohnungen - Investitionszuschuss
Wien
Für die Montage einer elektrisch oder mechanisch betriebenen Sonnenschutzeinrichtung in mehrgeschossigen Wohnbauten kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal aber bis zu einer Höhe von 1.500 Euro gewährt werden. Folgende Sonnenschutzeinrichtungen können gefördert werden: Nachträglich montierte und an der Außenfassade liegende Sonnenschutzeinrichtungen wie Rollläden, Lamellenbehänge (Jalousien) oder Fassadenmarkisen in Verbindung mit Fenster- oder Balkontüren mit 2- oder 3-fach-Verglasungen oder Kastenfenstern. Nicht gefördert wird die Montage in Ein- und Zweifamilienhäusern, Kleingartenwohnhäusern, Reihenhäusern, Geschäftslokalen und in Wohnungen in verdichteter Flachbauweise errichteten Gebäuden (z. B. Reihenhäuser) gemäß § 2 Z 4 WWFSG 1989. Nicht gefördert werden Gelenksmarkisen oder Markisen, die im geschlossenen Zustand nicht parallel zur Glasfläche positioniert sind.