Umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen - Förderdarlehen Link zur Förderung

Für die umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen mit Standardanhebung von Wohnungen und für die Errichtung neuer Wohnungen durch Zu-, Auf- und Ausbauten kann ein Förderdarlehen gewährt werden. 

Für die nach Abzug des Förderdarlehens und allfälliger Investitionszuschüsse verbleibenden Kosten können zusätzlich Annuitäten- bzw. laufenden Zuschüsse gewährt werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien
Lenaugasse 10
1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-0
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at/sanierung1

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Referenznummer

1054717