Sanierungsoffensive Link zur Förderung

Zweck der Sanierungsoffensive ist die Förderung von thermischen Gebäudesanierungen zur Reduktion des Energieverbrauchs für Beheizung (bzw. auch Klimatisierung) und als Folge daraus die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Förderungen werden für betrieblich und privat genutzte Gebäude inkl. des mehrgeschoßigen Wohnbaus vergeben. Die Nutzung des Gebäudes ist bei der Sanierungsoffensive also nicht entscheidend.

Zur Förderung anerkannt werden Leistungen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs erforderlich sind, im Wesentlichen sind das:

  • Dämmung der Außenwände, der oberen Geschoßdecke und des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Fassaden- und Dachbegrünungen können gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung gefördert werden. Liegt das Gebäude im Ortskern (Bestätigung der Gemeinde) kann eine Begrünung auch als Einzelbaumaßnahme gefördert werden.

Das zu sanierende Gebäude muss jedenfalls älter als 20 Jahre sein (Baubewilligung). Die Förderungshöhe richtet sich nach dem Umfang der umgesetzten Sanierungsmaßnahmen (klimaaktiv Standard, guter Standard, Teilsanierung oder Einzelbauteilsanierung) und kann dem jeweiligen Informationsblatt entnommen werden. Die Vorlage eines Energieausweises bzw. Sanierungskonzeptes ist obligatorisch.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43 1 31631
umwelt@kommunalkredit.at
http://www.umweltfoerderung.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz, Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie und Bergbau

Referenznummer

1004456