Zuwendung für Universitäts- und Hochschuleinrichtungen
Tirol
Das Land Tirol fördert ohne Rechtsanspruch Universitäts- und Hochschuleinrichtungen. Darunter fallen beispielsweise die Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT) und die Universität Innsbruck. Diese Leistungen sind auf die im Vorhinein im jeweiligen Landesbudget festgelegten und budgetierten Organisationen beschränkt. Die Förderungshöhe bestimmt sich aus der festgelegten Widmung und der im Budget genehmigten Fördermittel.