Maßnahmen des Landes Burgenland zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung von Betrieben Link zur Förderung kopieren

Durch die Defizite des Marktes werden Unternehmen bei ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beeinträchtigt. Aufgrund geringer Risikobereitschaft bestimmter Finanzmärkte und ihrer begrenzten Möglichkeiten, Haftungen zu bieten haben sie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Kapital oder Krediten. Zielsetzung dieser Richtlinien ist es, die Unternehmen bei ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Darüber hinaus können im Rahmen dieser Richtlinien Beihilfen aus sozial-, arbeitsmarkt- und regionalpolitischen Gründen gewährt werden, wenn der Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie der Standortsicherung im besonderen Interesse des Landes Burgenland liegt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
foerderungen@wirtschaftsagentur-burgenland.at

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat EU-Förderwesen
post.a9@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 – WiföG, LGBl. Nr. 33, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2015; Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen; Art. 22 - AGVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076736