Salzburger Tourismusoffensive - Jungunternehmerförderung Link zur Förderung kopieren

Die Richtlinie "Investitionsförderprogramm Salzburger Tourismusoffensive des Landes Salzburgs" sowie die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern („Jungunternehmer-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen für Gründer und Übernehmer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft („Jungunternehmer“).

Ziel der Jungunternehmer-Richtlinie ist die Unterstützung der Gründung- und Übernahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Die Antragstellung der Anschlussförderung des Landes Salzburgs erfolgt mittels einem gesonderten Beiblattes ausschließlich über das Einreichportal der ÖHT.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)
https://www.oeht.at

Rechtsgrundlage

Investitionsförderprogramm Salzburger Tourismusoffensive des Landes Salzburgs
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Anschlussförderungen zur Jungunternehmer-Richtlinie des BMWET (OeHT)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Stärkung und Nachhaltige Entwicklung des Tourismusstandortes Salzburgs

Referenznummer

1074400