Die Richtlinie "Investitionsförderprogramm Salzburger Tourismusoffensive des Landes Salzburgs" sowie die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern („Jungunternehmer-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen für Gründer und Übernehmer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft („Jungunternehmer“).
Ziel der Jungunternehmer-Richtlinie ist die Unterstützung der Gründung- und Übernahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Die Antragstellung der Anschlussförderung des Landes Salzburgs erfolgt mittels eines gesonderten Beiblattes ausschließlich über das Einreichportal der ÖHT.