Förderung der Volkskultur
Tirol
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Allgemein: Allgemeine volkskulturelle Tätigkeit sowie die dafür notwendigen Strukturen von Vereinen und Verbänden (insbes. Bund der Tiroler Schützenkompanien, Tiroler Landestrachtenverband, Landesverband der Tiroler Krippenfreunde, der Verein zur Pflege des Volksliedes, der Volksmusik und des Volkstanzes (Tiroler Volksmusikverein) und die Arbeitsgemeinschaft Volkstanz Tirol (ARGE Volkstanz Tirol)) Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen, Musikinstrumenten u. sonst. Accessoires, die für die Brauchtums- und Traditionspflege notwendig sind Veranstaltungen mit volkskultureller Ausrichtung, sofern diese nicht die Generierung von Gewinnen und Rücklagen bezwecken (Schützenfeste, Zeltfeste, Umzüge u.Ä.) Vergabe von Preisen Schützenwesen: Anschaffung u. Reparatur von Trachten und Trachtenzubehör Ausrüstung der Kompanie (Fahnen, Gewehre u.a.) Trachtenwesen: Anschaffung und Reparatur von Trachten und Trachtenzubehör Ankauf von Musikinstrumenten bzw. deren Reparatur Restaurierung erhaltenswürdiger Fahnen Krippenwesen: Krippenbaumaterialien und -werkzeuge Krippenausstellungen Durchführung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für den Nachwuchs