Förderung Radverkehr Link zur Förderung kopieren

Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet zur Stärkung des Radverkehrs einmalige, nicht rückzahlbare Planungszuschüsse und einmalige, nicht rückzahlbare Projektzuschüsse für Maßnahmen zur Erweiterung und Verdichtung des Radwegenetzes, zur Erhöhung der Qualität und der Verkehrssicherheit der Radinfrastruktur, sowie für Maßnahmen zur Schaffung positiver Rahmenbedingungen für das Verkehrssystem Fahrrad im Sinne der Radverkehrsstrategie Steiermark 2025.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit Gemeindebeteiligung, Unternehmen, und andere vergleichbare Institutionen sowie sonstige Rechtspersonen. Nicht antragsberechtigt sind private Einzelpersonen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Steiermark Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau
0316 877 5948
abteilung16@stmk.gv.at
https://www.verkehr.steiermark.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 23.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Antragstellung und (telefonische) Auskünfte sind gebührenfrei.

gemäß geltender Förderrichtlinie

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Radverkehr vom Jänner 2018, GZ.: ABT16-17964/2017-62

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Ziel dieses Förderprogramms ist die Steigerung der Weganteile des Radverkehrs.

Referenznummer

1077114

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