Förderung Radverkehr Link zur Förderung kopieren

Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet zur Stärkung des Radverkehrs einmalige, nicht rückzahlbare Planungszuschüsse und einmalige, nicht rückzahlbare Projektzuschüsse für Maßnahmen zur Erweiterung und Verdichtung des Radwegenetzes, zur Erhöhung der Qualität und der Verkehrssicherheit der Radinfrastruktur, sowie für Maßnahmen zur Schaffung positiver Rahmenbedingungen für das Verkehrssystem Fahrrad im Sinne der Radverkehrsstrategie Steiermark 2025.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit Gemeindebeteiligung, Unternehmen, und andere vergleichbare Institutionen sowie sonstige Rechtspersonen. Nicht antragsberechtigt sind private Einzelpersonen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Steiermark Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau
0316 877 5948
abteilung16@stmk.gv.at
https://www.verkehr.steiermark.at/

Antragstellung und (telefonische) Auskünfte sind gebührenfrei.

gemäß geltender Förderrichtlinie

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Radverkehr vom Jänner 2018, GZ.: ABT16-17964/2017-62

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Ziel dieses Förderprogramms ist die Steigerung der Weganteile des Radverkehrs.

Referenznummer

1077114

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