Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet zur Stärkung des Radverkehrs einmalige, nicht rückzahlbare Planungszuschüsse und einmalige, nicht rückzahlbare Projektzuschüsse für Maßnahmen zur Erweiterung und Verdichtung des Radwegenetzes, zur Erhöhung der Qualität und der Verkehrssicherheit der Radinfrastruktur, sowie für Maßnahmen zur Schaffung positiver Rahmenbedingungen für das Verkehrssystem Fahrrad im Sinne der Radverkehrsstrategie Steiermark 2025.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit Gemeindebeteiligung, Unternehmen, und andere vergleichbare Institutionen sowie sonstige Rechtspersonen. Nicht antragsberechtigt sind private Einzelpersonen.