Qualitäts-Journalismus: Journalismus-Förderung Link zur Förderung kopieren

Die Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen können um Journalismus-Förderung ansuchen, die sich nach der Anzahl der bei ihnen hauptberuflich tätigen Journalist:innen (VZÄs) errechnet. Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und mehreren Zusatzbeträgen zusammen.

Zusatzbeträge in der Höhe von jeweils (kumulativ) 10 vH des Grundbetrages pro Medium können Medieninhaber:innen erhalten, wenn sie
* ein Redaktionsstatut gemäß § 5 MedienG abgeschlossen haben
* über ein Fehlermanagementsystem verfügen
* ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet haben oder
* im Unternehmen Frauenförderpläne vorweisen und anwenden können

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

RTR GmbH und KommAustria
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien

+43 1 58058-0
rtr@rtr.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 6 Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz, Richtlinien für die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs (QJF-RL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die Förderungsmittel im Bereich des Qualitätsjournalismus werden auf Basis wirkungsorientierter Zielsetzungen gemäß den im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) festgelegten Kriterien gewährt.
Der Medienstandort Österreich soll im Sinne der Erhaltung der Medien- und Meinungsvielfalt durch Förderung textbasierter Nachrichtenmedien durch finanzielle Zuwendungen an Medieninhaber von Medien im Print- und Online-Bereich, die auf das österreichische Publikum ausgerichtet sind, gestärkt werden.

Referenznummer

1068113

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.