Qualitäts-Journalismus: Journalismus-Förderung Link zur Förderung

Die Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen können um Journalismus-Förderung ansuchen, die sich nach der Anzahl der bei ihnen hauptberuflich tätigen Journalist:innen (VZÄs) errechnet. Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und mehreren Zusatzbeträgen zusammen.

Zusatzbeträge in der Höhe von jeweils (kumulativ) 10 vH des Grundbetrages pro Medium können Medieninhaber:innen erhalten, wenn sie
* ein Redaktionsstatut gemäß § 5 MedienG abgeschlossen haben
* über ein Fehlermanagementsystem verfügen
* ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet haben oder
* im Unternehmen Frauenförderpläne vorweisen und anwenden können

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

RTR-GmbH
rtr@rtr.at

Rechtsgrundlage

§ 6 Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Meinungsvielfalt
Professionelle Journalist:innen

Referenznummer

1068113