Qualitäts-Journalismus: Journalismus-Förderung Link zur Förderung kopieren

Die Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen können um Journalismus-Förderung ansuchen, die sich nach der Anzahl der bei ihnen hauptberuflich tätigen Journalist:innen (VZÄs) errechnet. Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und mehreren Zusatzbeträgen zusammen.

Zusatzbeträge in der Höhe von jeweils (kumulativ) 10 vH des Grundbetrages pro Medium können Medieninhaber:innen erhalten, wenn sie
* ein Redaktionsstatut gemäß § 5 MedienG abgeschlossen haben
* über ein Fehlermanagementsystem verfügen
* ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet haben oder
* im Unternehmen Frauenförderpläne vorweisen und anwenden können

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

RTR-GmbH
rtr@rtr.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 6 Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Meinungsvielfalt
Professionelle Journalist:innen

Referenznummer

1068113