Agrarische Operationen
Oberösterreich
Gefördert werden die Errichtung von Wegen oder der Umbau von Wegen, die dem Stand der Technik nicht entsprechen, die Errichtung oder Sanierung von Entwässerungsanlagen, die Durchführung von Gelände gestaltenden Maßnahmen, die Durchführung von ökologischen Maßnahmen sowie die Vermessung und Vermarkung von Grundstücken. Diese Förderung richtet sich an Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Agrargemeinschaften sowie Antragsteller nach dem Oö. Bringungsrechtegesetz 1998.