Ankaufsprämie für weibliche Zuchtrinder, Zuchtschafe und -ziegen
Burgenland
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf weiblicher Zuchtrinder, sowie von Zuchtschafen und -ziegen mit Zuschüssen. Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, die auf eigene Rechnung einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Burgenland bewirtschaften, sein.