Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Vorarlberg Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der Vereinbarungen mit der Landwirtschaftskammer ist diese Förderstelle für folgende Maßnahmen und Projekte zuständig:

  • Ankaufsbeihilfen
  • Beiträge zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
  • Beiträge für soziale Betriebshilfe
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen, kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe sein, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landwirtschaftskammer Vorarlberg
https://vbg.lko.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

AFRL - Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg; LFFG - Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz; Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Land Vorarlberg; Richtlinie zur Gewährung von Beihilfen für Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen des Betriebshelferdienstes (Soziale Betriebshilfe);

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,5 Mio. Euro

Referenznummer

1033976

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