Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Vorarlberg Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der Vereinbarungen mit der Landwirtschaftskammer ist diese Förderstelle für folgende Maßnahmen und Projekte zuständig:

  • Ankaufsbeihilfen
  • Beiträge zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
  • Beiträge für soziale Betriebshilfe
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen, kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe sein, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landwirtschaftskammer Vorarlberg
https://vbg.lko.at/

Rechtsgrundlage

AFRL - Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg; LFFG - Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz; Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Land Vorarlberg; Richtlinie zur Gewährung von Beihilfen für Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen des Betriebshelferdienstes (Soziale Betriebshilfe);

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,5 Mio. Euro

Referenznummer

1033976

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