Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Vorarlberg

Im Rahmen der Vereinbarungen mit der Landwirtschaftskammer ist diese Förderstelle für Maßnahmen und Projekte zuständig. Dies können Maßnahmen sein, wie in der Tierzuchtrichtlinie definiert:

  • Informationen, Schulungen und sonstige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Züchtervereinigungen
  • Veranstaltung von Wettbewerben, Ausstellungen und Messen oder die Teilnahme an solchen Veranstaltungen
  • Anlegen und Führen von Zuchtbüchern (ausgenommen Geflügel und Kleintiere)
  • Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale von Tieren (ausgenommen Geflügel und Kleintiere).

Weitere Maßnahmen können bspw. sein:

  • Ankaufsbeihilfen
  • Bergmaschinenförderung im Nachhinein
  • Beiträge zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
  • Beiträge für Milchhygienemaßnahmen
  • Beiträge für soziale Betriebshilfe
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen, kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, und anerkannte Züchtervereinigungen sein.

www.k-vbg.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg; Gesetz über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft; Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Land Vorarlberg; Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung der Tierzucht und Viehwirtschaft

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1033976