Landesförderung von Hubschrauberbergung von Falltieren Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Hubschrauberbergungen von Falltieren aus unwegsamem Gelände (z.B. durch Blitzschlag oder Absturz), die aus Gründen der allgemeinen Hygiene, des Gewässerschutzes und der Seuchenprävention beseitigt werden müssen. Die Auszahlung erfolgt an das Flugunternehmen, welches die Bergung für die betroffenen Tierbesitzer durchführt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der Unterlagen

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung; Allgemeine Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019058

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