Landesförderung von Hubschrauberbergung von Falltieren Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Hubschrauberbergungen von Falltieren aus unwegsamem Gelände (z.B. durch Blitzschlag oder Absturz), die aus Gründen der allgemeinen Hygiene, des Gewässerschutzes und der Seuchenprävention beseitigt werden müssen. Die Auszahlung erfolgt an das Flugunternehmen, welches die Bergung für die betroffenen Tierbesitzer durchführt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Vom Flugbeauftragten sind 25 % der Kosten direkt dem Tierbesitzer und 75 % der Kosten der Abteilung 5 - UA Veterinärwesen zu verrechnen.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019058