Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung der Bodengesundheit im Land Salzburg Link zur Förderung kopieren

Förderung von

1. Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Bodenverbesserung einschließlich der mechanischen und biologischen Engerlingsbekämpfung (Förderwerber sind hier Landwirte)

2. Förderung der Bodenschutzberatung (Förderwerber ist hier die Landwirtschaftskammer)

3. Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zur Bodenbewusstseinsbildung (Förderwerber sind Landwirte, Landwirtschaftskammer, Lehrer sowie Berater)

Die Förderung wird in Form von Direktzuschüssen gewährt.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.
  • Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Projektbewilligung und Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Salzburger Bodenschutzgesetz, LGBl. Nr. 80/2001 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018928

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.