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Zur Förderung von DramatikerInnen vergibt das Land Kärnten über Vorschlag einer unabhängigen Jury im Zwei-Jahres-Rhythmus ein Stipendium.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee 05 0536 34002 abt14.post@ktn.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.09.2025)
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in sechs Raten.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger/-in gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Arbeitsbericht inkl. Belegexemplar) in digitaler Form an den Förderungsgeber abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.