Kinder- und Jugenderholungsaktion / Feriencamp Link zur Förderung kopieren

  • Die Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände Kärntens (AVS) führt jährlich in Zusammenarbeit mit der Abteilung 4 des Amtes der Kärntner Landesregierung eine Erholungsaktion für gesundheitlich belastete und sozial benachteiligte Kinder im Vorschul- und schulpflichtigen Alter durch. Für die Aktion stehen die Jugendherbergen in Heiligenblut, Cap Wörth (Velden) und Ankaran (Slowenien) zur Verfügung.
  • Weiters führt die Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände Kärntens (AVS)  jährlich in Zusammenarbeit mit der Abteilung 4 des Amtes der Kärntner Landesregierung eine Erholungsaktion für gesundheitlich belastete und sozial benachteiligte Jugendliche durch. Die Aktion findet in Cap Wörth (Velden) statt.
  • Die Finanzierung dieser Vorhaben erfolgt durch einen Betriebskostenzuschuss an die AVS.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 - 14504
abt4.erholung@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L12

Die Berechnung der Höhe des Elternbeitrages erfolgt durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde aufgrund des aktuellen Durchführungserlasses. Nach Möglichkeit sollte kein Kind wegen einer fehlenden Kostendeckung von einem notwendigen Erholungsaufenthalt ausgeschlossen werden. Der Elternbeitrag wird direkt an den Träger überwiesen. Im Normalfall werden diese nicht refundiert.

Die Zahlung des Landes Kärnten erfolgen an einen Intermediär (AVS). 

  • Fachaufsicht, Verlaufsbericht von BetreuerInnen über jedes Kind, Kinderfragebogen.
  • Endabrechnung durch AVS
  • Kontrolle der widmungsgemäßen Mittelverwendung durch die zuständige Abteilung 4 des Amtes der Kärntner Landesregierung

Rechtsgrundlage

§ 21 - Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF; Durchführungserlass Feriencamp für 14- 15jährige Jugendliche (Jugenderholungsaktion); Durchführungserlass Kinder- und Jugenderholungsaktion
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Wirkungsziele

Kinder und Jugendliche werden in ihrer individuellen Entwicklung und Entfaltung gleichberechtigt gefördert.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1031442

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