Förderung der Psychotherapie im Rahmen der Opferhilfe des Landes Kärnten Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert wird die psychotherapeutische Behandlung von Gewalt- bzw. Missbrauchsopfern.
  • Ziel der psychotherapeutischen Behandlung ist es, die Opfer von Gewalt und / oder sexuellem Missbrauch bei der Bewältigung ihrer traumatischen Erfahrungen zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
05053614504
abt4.kjh@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-4

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden vom Land Kärnten übernommen (höchstens 30 Psychotherapiestunden)

Rechnungskontrolle

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF, Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1031814

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