Förderung der Psychotherapie im Rahmen der Opferhilfe des Landes Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die psychotherapeutische Behandlung von Gewalt- bzw. Missbrauchsopfern. Ziel der psychotherapeutischen Behandlung ist es, die Opfer von Gewalt und / oder sexuellem Missbrauch bei der Bewältigung ihrer traumatischen Erfahrungen zu unterstützen.

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden vom Land Kärnten übernommen (höchstens 30 Psychotherapiestunden)

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF, Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1031814